Zeichenschlüssel
Die Zeichen schlüsseln sich wie folgt auf:
1. Zeichen UN: Symbol zur Kennzeichnung UN-zugelassener Verpackungen.
Symbol muss an erster Stelle stehen. UN steht für United Nations.
2. 3H1: Verpackungscode
Stelle 1: Verpackungsart: hier Kanister
Stelle 2: Werkstoff; hier Kunststoff
A=Stahl
B=Aluminium
C=Holz
G=Pappe
H=Kunststoff
Stelle 3: Verpackungstyp; 1=Spund, 2=Deckel
3. Y1.9: Zulässiges Füllgut
Stelle 1:
X=Verpackungsgruppe I (für Füllgüter der Stoffgruppe a),b)+c) der Stoffaufzählung
Y=Verpackungsgruppe II (für Füllgüter der Stoffgruppe b)+c) der Stoffaufzählung
Z=Verpackungsgruppe III (für Füllgüter der Stoffgruppe c) der Stoffaufzählung
(siehe auch Anhang A.5, Rn.3511). Die Stoffgruppe teilt sich wie folgt auf:
a)=sehr gefährliche Füllgüter
b)=gefährliche Füllgüter
c)=weniger gefährliche Füllgüter
Stelle 2: Zulässige Dichte des Füllgutes. Siehe auch Anhang a.5, Rn.3552, 4
4. 200/ Sollwert für hydraulischen Innendruck in Kilopascal, 200lPa=2 bar (siehe auch Anhang A.5, Rn 3512) Bei Feststoffen steht anstelle des Innendrucks ein S für Solid.
5. 07/ Herstellungsjahr
6. D: Kurzkennzeichnung des Staates, in dem die Zulassung erteilt wurde
7. BAM: Kurzzeichen der zuständigen Zulassungsbehörde
8. 12345 Zulassungsnummer der zuständigen Behörde
9. XY Kurzzeichen des Herstellers